Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Unterrichtsvertrages. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift, dass er auf diese hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist. Der Vertragspartner muss unbeschränkt geschäftsfähig sein; bei minderjährigen Schülern wird der gesetzliche Vertreter Vertragspartner.
2 Unterrichtserteilung
Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Die Unterrichtsbedingungen für die Unterrichtsform Prepaid, sind der jeweiligen Kursanmeldung zu entnehmen. Ferien und Feiertage sind unterrichtsfreie Zeiten. Die Ferien und Feiertage richten sich nach den Regeln der allgemeinbildenden Schulen in Hessen. Fällt der Unterricht wegen anderweitiger Verpflichtungen oder Krankheit des Lehrers aus, wird der Unterricht nachgeholt oder von einer Vertretung gehalten. Dies trifft jedoch nicht im Falle höherer Gewalt zu. Pro Kalenderjahr garantiert die Mymusic Factory die Erteilung von mindestens 36 Einheiten. Sinkt die Zahl durch Unterrichtsausfall aus Gründen, die die Mymusic Factory zu vertreten hat, unter 36 Unterrichtseinheiten, werden die Gebühren anteilig zurückerstattet, sofern der Unterricht nicht anderweitig nachgeholt oder vertreten werden kann. Wird die Anzahl der garantierten 36 Unterrichtseinheiten durch musikschulverschuldeten Ausfall NICHT unterschritten, besteht kein Anspruch auf Nachholen des Unterrichts. Ein Anspruch auf Unterricht von einem bestimmten Lehrer besteht nicht.
3 Unterrichtsausfall
Der Schüler/der gesetzliche Vertreter des Schülers ist verpflichtet, seinen Lehrer rechtzeitig zu informieren, falls er am Unterricht nicht oder verspätet teilnimmt. Ein durch den Schüler bedingter Unterrichtsausfall wird nicht erstattet. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht. Bei mehr als einwöchiger Krankheit kann der Unterrichtsvertrag, nach Vorlage eines ärztlichen Attests, ruhen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Länge der Ausfallzeit.
4 Gebühren
Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr, die in 12 gleichen Teilen jeweils zum Monatsanfang fällig wird. Die Höhe der Unterrichtsgebühren richtet sich nach den im Unterrichtsvertrag vereinbarten Tarifen. Bei Entrichtung der Unterrichts-gebühren per Überweisung wird monatlich eine zusätzliche Gebühr von 2,50 Euro fällig. Bei Vertragsunterzeichnung berechnet die Mymusic Factory eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 26,- Euro. Diese wird mit dem ersten Teil des Jahresbetrags fällig.
5 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertragsbeginn ist immer der 1. eines Monats. Bei geleisteten Stunden vor Vertragsbeginn werden diese einzeln berechnet und mit dem ersten Teil des Jahresbetrags fällig. Die ersten 4 Unterrichtseinheiten, gerechnet ab dem ersten Unterrichtsbesuch, gelten als KOSTENPFLICHTIGE Probezeit. Während der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag durch den Vertragspartner jederzeit zum nächsten Monatsersten aufgelöst werden. Eine Kündigung des Unterrichtsvertrags kann nur zum 28.02. oder 31.08. eines Jahres erfolgen. Die Kündigung bedarf der Schriftform (per Post oder E-Mail). Bei Briefen gilt als Eingangsdatum der Poststempel, bei E-Mails das Eingangsdatum bei der Mymusic Factory. Ein Kündigungsschreiben muss der Music Factory SPÄTESTENS zum Beginn des jeweiligen Kündigungsmonats (01.02. bzw. 01.08.) vorliegen. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6 Zahlungsmodalitäten
a) Der Vertragspartner erteilt der Mymusic Factory ein SEPA-Lastschriftmandat. Kontoinhaber und Vertragspartner müssen identisch sein. Die Unterrichtsgebühr wird per SEPA-Lastschrift jeweils am 1. des Monats vom Konto des Vertragspartners eingezogen.
b) Der Vertragspartner überweist die Unterrichtsgebühr jeweils zum 1. des Monats auf das Konto der Mymusic Factory. Bei Überweisung der Unterrichtsgebühr fällt eine monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro an, welche vom Vertragspartner mit jeder Überweisung zusätzlich zu zahlen ist.
Bei a) und b) sind Im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners die Restraten sofort fällig und es werden Mahngebühren in Höhe von 12,00 Euro berechnet.
7 Rabatt
a) Die Mymusic Factory gewährt einen Familienrabatt in Höhe von 10% auf die Unterrichtsgebühr an Familienangehörige. In Anspruch genommen werden kann dieser Rabatt nur für jedes WEITERE Mitglied der Familie, jedoch nicht für die im Erstvertrag festgelegte Unterrichtsgebühr. Sobald ein Rabattierungsgrund wegfällt, wird die Unterrichtsgebühr auf den ursprünglichen Tarifpreis geändert. Mit der Änderung ist wieder der ursprüngliche Tarifpreis zu zahlen.
b) Jeder Schüler der Mymusic Factory, der einen Unterrichtsvertrag für einen Zusatz-Tarif abschließt, erhält einen Rabatt in Höhe von 10% auf die Unterrichtsgebühr des Zusatztarifs, jedoch nicht auf die im Erstvertrag festgelegte Unterrichtsgebühr.
8 Aufsichtspflicht und Haftung
Es gilt ausschließlich die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Eine Aufsichtspflicht der Mymusic Factory und deren Mitarbeitern gilt nur für die Unterrichtszeit, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraums. Für Schäden, die durch den Schüler oder seine Begleitperson an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entsteht, haftet der Schüler oder sein gesetzlicher Vertreter. Eine Unfallversicherung während des Unterrichts sowie auf dem Hin- und Rückweg zu den Räumlichkeiten der Mymusic Factory besteht für die Schüler nicht.
9 Datenschutz
Die Mymusic Factory erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir gemäß § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. Sofern zwischen den Vertragspartnern ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich gestaltet oder geändert werden soll, erhebt und verwendet die Mymusic Factory personenbezogenen Daten, soweit dies zu diesem Zweck erforderlich ist. Die Daten werden EDV-mäßig in einer für diesen Zweck gebuchten webbasierten Online-Datenbank gespeichert und verarbeitet. Die E-Mail-Adresse wird für den allgemeinen Schriftwechsel und für Kundeninformationen verwendet. Kontaktdaten, die zur Unterrichtsplanung relevant sind, wie Telefonnummer und Email-Adresse, werden von der Mymusic Factory an den jeweilig beauftragten Lehrer weitergegeben. Auf Anforderung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten erteilen, soweit dies für die Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des militärischen Abhördienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist. Nutzer unseres Angebotes haben das Recht, von der Mymusic Factory Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Verlangen kann die Auskunft elektronisch erteilt und einzelne personenbezogene Daten berichtigt, gesperrt und gelöscht werden. Mit ihrer Datenschutzerklärung kommt die Mymusic Factory den Bestimmungen der Art. 15, Art. 17 und Art. 7 Absatz 3 Satz 1 DSVGO nach.
10 Bild- und Tonverarbeitung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit erstellt die Mymusic Factory Aufnahmen ihrer Schüler in Form von Fotografie, Video und Audio. Unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts dürfen diese bearbeitet, umgestaltet und zur Veröffentlichung genutzt werden. Der digitalen als auch analogen Verwendung in dafür geeigneten Medien (Telemedien, CD, DVD, Website der Mymusic Factory und Print) stimmt der Vertragspartner mit Vertragsunterzeichnung zu. Dieser Einwilligung kann durch den Vertragspartner jederzeit schriftlich widersprochen werden.
11 Salvatorische Klausel
Nebenvereinbarungen mit der Mymusic Factory und deren Mitarbeitern bestehen nicht. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der genannten Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon unberühr